Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Angebote / Weitergabe von Informationen und Unterlagen:
Unsere Angebote erfolgen nach bestem Wissen und vorbehaltlich von Irrtum, Auslassung, Zwischenvermietung bzw. -verkauf sowie freibleibend und entsprechend der uns vom Eigentümer zur Verfügung gestellten Unterlagen. Die Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.
Unsere Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Die Weitergabe unseres Angebotes an Dritte ist untersagt. Wenn durch Weitergabe unseres Angebots an Dritte ein Vertrag zustande kommt, macht sich der Empfänger des ursprünglichen Angebots in Höhe des Provisionsanspruchs schadenersatzpflichtig.
2. Entstehung / Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Unser Provisionsanspruch entsteht, wenn aufgrund unserer Nachweis- bzw. Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt und wird bei Abschluss des Vertrages fällig.
Unsere Provision ist auch dann verdient und fällig, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt und bleibt auch dann bestehen, wenn der Vertrag nachträglich unwirksam wird, sofern dies nicht von uns zu verantworten ist.
Die Provision ist zahlbar innerhalb von 2 Wochen nach Rechungslegung ohne jeden Abzug. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. über dem Basiszinssatz fällig.
3. Provisionssätze:
Unsere beanspruchte Nachweis- und Vermittlungsprovision ist zusätzlich in den einzelnen Angeboten jeweils ausgewiesen. Sofern keine andere Abrede getroffen ist, gelten die nachstehenden Provisionssätze als vereinbart.
Vermietung / Verpachtung:
Bei erfolgreichem Mietvertragsabschluß durch unsere Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit beträgt die vom Mieter zu zahlende ortsübliche Provision bei Mietverträgen bis zu
5 Jahren 2,38 Monatsmieten inkl. der gesetzl. Mehrwertsteuer, unabhängig von ggf. geringeren Vertragslaufzeiten, bei Mietverträgen von mehr als 5 Jahren, 3,57 % der sich aus der Laufzeit des vereinbarten Mietvertrages ergebenden Mietvertragssumme inkl. der gesetzl. Mehrwertsteuer, maximal aus der 10-Jahres-Mietvertragssumme. Vereinbarte Optionszeiten werden der Mietvertragsdauer ebenfalls hinzugerechnet und entsprechend den vorgenannten Provisionssätzen berechnet. Mietfreie Zeiten finden keine Berücksichtigung. Bei Vereinbarung von Staffelmieten zählt die Durchschnittsmiete.
Vereinbarte Optionszeiten werden der Mietvertragsdauer ebenfalls hinzugerechnet und entsprechend den vorgenannten Provisionssätzen berechnet. Bei vereinbarten Staffelmieten gelten die durchschnittlichen Mieten der gesamten Vertragslaufzeit als Berechnungsgrundlage. Mietfreie Zeiten bleiben bei der Berechnung der Provision außer Betracht.
Bei Abschluß eines Pachtvertrags gelten die vorstehenden Vermietungsprovisionen entsprechend.
Bei erfolgreichem Mietvertragsabschluß über Wohnraumflächen beträgt die vom Mieter zu zahlende ortsübliche Provision 2 Monatsmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Verkauf:
Unsere Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision beträgt 3,57 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer des notariell beurkundeten Kaufpreises, jeweils vom Käufer und Verkäufer. Diese Provision ist bei Vertragsabschluß geschuldet und zahlbar.
Übertragung / Bestellung von Erbbaurechten:
Die Berechnung der Provision in Höhe von 3,57 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, jeweils vom Erbpachtgeber und Erbpachtberechtigten, erfolgt auf Basis des Grundstückswertes und ggf. des Wertes vorhandener Aufbauten und Gebäude, die der Berechnung des Erbbauzinses zugrunde liegen.
Wir sind uneingeschränkt berechtigt auch für den jeweiligen anderen Vertragspartner entgeltlich tätig zu werden.
4. Sonstiges:
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.
Weitere bzw. abweichende Regelungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
Sollten einzelne Regelungen unserer AGB's unwirksam sein oder werden, so bleibt
hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle
unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.